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Körperschaftsteuer | Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem Erwerb (FG)

Körperschaftsteuer | Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem
Erwerb (FG)