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AKTUELLES

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.de/kurzarbeit.